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  • In einem umfassenden Erstgespräch analysieren wir Ihre Einsatzmöglichkeiten entsprechend Ihrem persönlichen Bewerberprofil.
    Idealerweise bringen Sie Ihre kompletten Bewerbungsunterlagen (inkl. vollständigem Lebenslauf, Nachweis von Bildungsabschlüssen, bisherige Beschäftigungsverhältnisse) und Ihren Vermittlungsgutschein zum Gespräch mit.
     
  • Bei Vorlage eines gültigen Vermittlungsgutscheins, ausgestellt durch die Bundesagentur für Arbeit, ARGE, einer kommunalen Beschäftigungsagentur, Jobcenter o.ä. ist unser Service für Sie kostenfrei. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Ansprechpartner, ob Sie einen Vermittlungsgutschein erhalten können.
     
  • Wir übernehmen für Sie die Recherche nach einer passenden Stelle entsprechend Ihren Kenntnissen und Fertigkeiten sowie Ihren regionalen Einsatzmöglichkeiten.


Hinweis zum Vermittlungsgutschein

Als Empfänger von Arbeitslosengeld I haben Sie einen Rechtsanspruch auf einen Vermittlungsgutschein bereits nach 2-monatiger Arbeitslosigkeit innerhalb der letzten 3 Monate. Dieser kann sowohl persönlich als auch telefonisch über das Servicecenter der Arbeitsagentur beantragt werden.

Als Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) haben Sie zwar keinen Rechtsanspruch auf einen Vermittlungsgutschein, jedoch besteht auch für Sie die Möglichkeit nach § 16 I SGB II, einen Vermittlungsgutschein zu erhalten. Es handelt sich hier um eine sog. Kann-Leistung.

 

Möchten Sie mit uns Kontakt aufnehmen? Wir beraten Sie gern.
Sie erreichen uns telefonisch oder per E-Mail.


 
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